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In: KiTa aktuell NRW 12/2003 (NRW punktuell), S. 244. Viele Tageseinrichtungen für Kinder in NRW haben keine "Leitungsstunden" und könnten auch keine bekommen, wenn ihre Träger es wollten. Das war nicht immer so. Der Wegfall der "anteiligen Freistellung von Leitung" ist "hintenherum" und mit Wissen und Einverständnis aller Trägergruppen in Nordrhein-Westfalen erfolgt. Bis zur GTK-Novelle 1999 war die anteilige Freistellung in jeder Tageseinrichtung für Kinder möglich. Als sog. KANN-Bestimmung hatte jeder Träger die Möglichkeit, die Leitung für jede Tagesstättengruppe mit einer 50%-Freistellung und für jede Kindergartengruppe mit einer 25%-Freistellung auszustatten. Ab zwei Tagesstättengruppen oder vier Kindergartengruppen war (und ist bis heute) eine 100%- Freistellung möglich. Mit der Einführung der "Nachmittagstabelle" zum 01.01.1999 wurde es Tageseinrichtungen, die an "Erprobungen" teilnahmen, ermöglicht, 6 oder 9 Leitungsstunden zusätzlich einzusetzen. Dafür gingen verloren:
Heute gibt es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Tageseinrichtungen für Kinder - mit und ohne Freistellung. Da gibt es vollständig freigestellte Leitungen mit 30 (!) Kindern in zwei kleinen altersgemischten Tagesstättengruppen und nicht freigestellte Leitungen mit 75 bis über 100 (!) Kindern. Möglich ist dies, weil 30 Kinder in Kindergartengruppen inzwischen toleriert werden und eine "Schülertreff-Gruppe (SiT)" nicht auf die Bemessung von Leitung angerechnet wird. Die Leiterin einer solchen Einrichtung hat exakt die gleiche Stundenzahl wie ihre Kollegin in der Gruppenleitung. Gleichzeitig sind die Ansprüche an Leitungstätigkeit immer weiter angestiegen. In jedem Qualitätsmanagement, in den Ergebnissen der Nationalen Qualitätsinitiative und nicht zuletzt in den Bildungsplänen werden Leitungen und Gruppenleitungen immer mehr Aufgaben zugeschrieben. So hat die Arbeitsgruppe, die den Anhang zur Bildungsvereinbarung ("Handreichungen") erarbeitet hat, in einer anderen Veröffentlichung "Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Bildungsprozessen in Kindertageseinrichtungen" formuliert. Es wird ein Leitungsprofil vorgestellt, das Leitungen Managementfunktionen zuordnet. Eine Leitung ist für das laufende Geschehen in der Kindertagesstätte verantwortlich und sie sorgt vor allem dafür, dass sich die Kindertagesstätte eine Konzeption gibt, die sich am Ziel der Bildungsvereinbarung orientiert. Sie ist verantwortlich für kontinuierliche Evaluationsprozesse, Prinzipien der Partizipation, für die Bildungsarbeit in Projekten, die Dokumentation von Beobachtungen und die Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne der Bildungsvereinbarung, um nur einige Punkte herauszugreifen. Die kontinuierliche Weiterqualifizierung der Leitungen von Kindergärten wird als ein notwendiges "Muss" angesehen. Abschließend wird konstatiert: "Eine Freistellung von der Leitung einer eigenen Gruppe ist ab drei Gruppen bzw. ab zwei Tagesstättengruppen notwendig; bei weniger Gruppen erfolgt eine entsprechende anteilige Freistellung." (Vgl. Gerd E. Schäfer (Hrsg.): Bildung beginnt mit der Geburt. Beltz 2003, S. 129 -130). Diese fachliche Positionierung lässt nur einen fachlichen Schluss zu: Wenn nicht in jeder Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen mindestens eine anteilige Freistellung von Leitung erfolgt, lässt sich die Bildungsvereinbarung nicht umsetzen. In jeder Grundschule in Nordrhein-Westfalen steht einer Schulleitung eine "Schulleitungspauschale" zur Verfügung, die eine anteilige Freistellung von der Gestaltung von Unterricht ermöglicht. (Vgl. BASS 11 - 11 Nr. 1/Nr.1.1 - § 5) Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat ein Stundenkontingent für Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und für die Zusammenarbeit mit Eltern und Kindergärten. Das hat das System Tageseinrichtungen für Kinder strukturell nicht. Aber nur mit strukturellen Veränderungen wird eine "neue Bildungsqualität" erreichbar sein. Dazu gehört die Bereitstellung von Leitungsstunden in jeder Tageseinrichtung für Kinder. (Die Finanzierung von Leitungsstunden wäre möglich, wenn die eingesparten Mittel durch den Rückgang der Kinderzahlen dem Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen erhalten blieben.) Zu den strukturellen Veränderungen müsste auch gehören, dass der Erwerb einer Leitungsqualifikation Voraussetzung für jede Übernahme einer Leitungstätigkeit ist. Dazu empfiehlt das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Eine neue Bildungsqualität ist nur mit strukturellen Reformen zu erreichen. Das kann nicht oft genug gesagt und geschrieben werden. O. Jomaine
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